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Beitragsordnung (gemäß § 5 der Vereinssatzung)
1. Diese Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
2. Jahresbeiträge sind für ein Jahr im Voraus zu errichten:
Fördermitglieder dürfen den Betrag auf freiwilliger Basis selbstständig erhöhen. Der einzuziehende
Beitrag ist auf dem Aufnahmeantrag gesonders anzugeben.
3. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird mittels SEPA-Lastschriftmandat zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres eingezogen.
5. Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten.
6. Bei Vereinsaustritt wird der gezahlte Jahresbeitrag nicht zurück erstattet.
Sankt Augustin, den 09.07.2016
Anmerkung: Die Vereinsbeiträge werden zur Zeit noch nicht per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen sondern müssen selbständig eingezahlt werden.