Bei einer Fehlgeburt unter 500g besteht kein Anspruch auf Mutterschutz. Nach einer Gesetzesänderung vom 30. Mai 2017 besteht zumindest ein 4monatiger Kündigungsschutz für betroffenen Frauen nach der 12. Schwangerschaftswoche.
Bei einer Totgeburt abr 500g besteht Anspruch auf den vollen Mutterschutz. Das sind
Gleiches gilt für einen Spätabbruch aus medizinischen Gründen.