06. Juni 2017
Zum 30. Mai diesen Jahres sind teilweise die Änderungen des Mutterschutzgesetzes in Kraft
getreten.
Es ändert sich für unsere betroffenen Eltern nicht viel.
ABER
für alle betroffenen Frauen nach der 12. Woche gibt es nun einen viermonatigen
Kündigungsschutz.
§9 MuSchG