Anerkennung der Fortbildungsstunden für Hebammen

Unsere Fortbildungen sind nun vom Gesundheitsamt Siegburg für die Anrechnung der Weiterbildungsstunden für Hebammen nach §7 HebBO NRW anerkannt.

So haben Hebammen nun - egal, ob sie die persönliche Fortbildung bei uns wählen oder aber der Krankenhausträger den Workshop - die Möglichkeit, sich dafür Weiterbildungsstunden anrechnen zu lassen.

Die entsprechende Bescheinigung wird von uns nach Beendigung der Fortbildung ausgestellt.