
Immer wieder bekommen wie diese Frage in der Beratung gestellt. Die
Eltern haben das Fürsorgerecht über ihr verstorbenes Baby. Das bedeutet, es darf nicht ohne eure ausdrückliche, schriftliche Zustimmung obduziert werden.
Es gibt eine Ausnahme: die staatsanwaltschaftliche Anordnung der
Obduktion. Diese gibt es zB beim Plötzlichen Kindstod nach der Geburt oder wenn dein Baby während der Geburt oder danach verstorben ist und der Verdacht im Raum steht, dass es die Schuld der
Mediziner sein könnte. Dann wird diese Obduktion angeordnet, um zu klären, woran dein Baby verstorben ist.
Das darf dann auch gegen den Willen der Eltern geschehen - kommt aber
recht selten vor.