Neugeborenentod

Frühgeburt

 

Eine Schwangerschaft dauert in der Regel 40 Wochen (280 Tage). Alle Kinder, die vor Vollendung der 37. Woche geboren werden, werden als frühgeboren bezeichnet. Als Ursache dafür gibt es unzählige Möglichkeiten.

 

Frühgeborene Kinder können ganz ohne Komplikationen zur Welt kommen. Oftmals aber sind sie noch nicht ausgereift, müssen in den Brutkasten und nachreifen. In besonders frühen Stadien hängt das Leben dieser Kinder oftmals am seidenen Faden.

 

Für die Eltern ist das eine unglaublich belastende Situation, in der Angst und Hoffnung die ausgeprägtesten Emotionen sind. Der Tod eines frühgeborenen Kindes kann trotz aller Maßnahmen im Krankenhaus und der ständigen Überwachung ganz plötzlich eintreten.


Bestattung

 

Das Bestattungsrecht ist Landesrecht, d.h., in jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen.

 

Für Ihr Kind gilt eine Bestattungspflicht. Es gibt  Wahlmöglichkeiten zwischen

 

  • Erd- oder Feuerbestattung
  • Beigabe in einem bereits bestehenden Familiengrab oder eigene Grabstätte

 

Ihr Bestatter wird Sie zu alle Ihren Möglichkeiten ausführlich beraten. Bestatter finden Sie u.a. in unseren Netzwerk.

Gerne dürfen Sie sich auch jederzeit bei uns für eine ausführliche und kostenfreie Beratung melden.


Beurkundung

 

Die Geburt Ihres Kindes wurde mit einer Geburtsurkunde beurkundet. Stirbt Ihr Kind nun, wird vom Standesamt eine Sterbeurkunde ausgestellt.

 

Für die Ausstellung der Urkunde wird ein Ausweisdokument, die Geburtsurkunde sowie eine Bescheinigung über den Tod des Kindes benötigt.

 

Oftmals wird dieses bereits durch das Krankenhaus erledigt oder man kann es durch den, mit einer Vollmacht der Eltern ausgestatteten, Bestatter erledigen lassen.

 


Fordern Sie gerne unser kostenfreies "Erste-Hilfe-Päckchen" an.